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HAUT IM KLARTEXTMATERIALREGISTERKLARE EINORDNUNG
EINORDNUNG

KLARER RAT

Versprechen wie „Lifting“, „Straffung“ und „Verdichtung“ kritisch lesen

Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: gemessener Endpunkt, Studiendauer, untersuchte Personen und Stärke der Werbeaussage.

Quellen
4
Eigener Test
nicht durchgeführt
Stand
26.08.2026
UNSERE EINORDNUNG

Straffungsclaims nur nach gemessenem Endpunkt bewerten

Prüfen, ob eine Studie Feuchtigkeit, sofortige Glätte, Selbsteinschätzung oder eine längerfristige Veränderung gemessen hat. Ohne passende Vergleichsgruppe und Dauer nur den belegten kurzfristigen Effekt annehmen.

WARUM DIESE LINIE

Darauf stützt sich unsere Linie.

01

Diese Lesart schützt vor überzogenen Versprechen, macht die Kaufentscheidung aber weniger bequem als ein einzelner Prozentwert auf der Packung.

WANN SIE NICHT PASST

Gegenfälle und Grenzen.

  1. 01Eine Selbsteinschätzung der Testpersonen belegt keine strukturelle Gewebeveränderung.
WAS OFFEN BLEIBT

Nicht behauptet.

  • Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.
  • Wir nennen keinen Produkttest, keine Rangfolge und keine gemessene Wirkung, solange dafür kein eigenes datiertes Protokoll vorliegt.
QUELLEN

Zum Nachlesen.

  1. 01Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex · 2026-05-01
  2. 02Handbuch zum Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung — Version 5.5Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel · 2025-06
  3. 03Borderline productsCommission européenne — DG GROW · consulté le 2026-08-19
  4. 04Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex · 2013-07-10

BELEGSPUR

Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.

Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.

REDAKTIONELLE ENTSCHEIDUNG

Straffungsclaims nur nach gemessenem Endpunkt bewerten

Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.
GRENZE DES RATS

Eine Selbsteinschätzung der Testpersonen belegt keine strukturelle Gewebeveränderung.

Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.

Primär- und Fachquellen im Datensatz

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
  2. Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
  3. Handbuch zum Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung — Version 5.5Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel
  4. Borderline productsCommission européenne — DG GROW
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
Produktfunktion und Kategorie

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Beleg für die konkrete Werbeaussage

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Instrumentelle Messung und Prüfbedingungen

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Standardisierte Fotobedingungen

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Menge, Einwirkzeit und Häufigkeit

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Produktstatus und anwendbare Kennzeichnung

An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.

Allgemeine Werbeaussage auf Belege zurückführen

Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.

Farbe unter standardisiertem Licht dokumentieren

Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.

Redaktionelle Trennung.
Herstellerangaben, externe Quellen und eigene Beobachtungen werden nicht gleichgesetzt.

Keine erfundene Prüfung.
Diese Seite dokumentiert keine eigene Produktnutzung.