KLARER RAT
Versprechen wie „Lifting“, „Straffung“ und „Verdichtung“ kritisch lesen
Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: gemessener Endpunkt, Studiendauer, untersuchte Personen und Stärke der Werbeaussage.
- Quellen
- 4
- Eigener Test
- nicht durchgeführt
- Stand
- 26.08.2026
Straffungsclaims nur nach gemessenem Endpunkt bewerten
Prüfen, ob eine Studie Feuchtigkeit, sofortige Glätte, Selbsteinschätzung oder eine längerfristige Veränderung gemessen hat. Ohne passende Vergleichsgruppe und Dauer nur den belegten kurzfristigen Effekt annehmen.
Darauf stützt sich unsere Linie.
01
Diese Lesart schützt vor überzogenen Versprechen, macht die Kaufentscheidung aber weniger bequem als ein einzelner Prozentwert auf der Packung.
Gegenfälle und Grenzen.
- 01Eine Selbsteinschätzung der Testpersonen belegt keine strukturelle Gewebeveränderung.
Nicht behauptet.
- Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.
- Wir nennen keinen Produkttest, keine Rangfolge und keine gemessene Wirkung, solange dafür kein eigenes datiertes Protokoll vorliegt.
Zum Nachlesen.
- 01Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex · 2026-05-01
- 02Handbuch zum Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung — Version 5.5Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel · 2025-06
- 03Borderline productsCommission européenne — DG GROW · consulté le 2026-08-19
- 04Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex · 2013-07-10
BELEGSPUR
Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.
Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.
Straffungsclaims nur nach gemessenem Endpunkt bewerten
Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.Eine Selbsteinschätzung der Testpersonen belegt keine strukturelle Gewebeveränderung.
Vollständiges Protokoll, Vergleichsprodukt, primäre Endpunkte, Stichprobengröße und -profil, Streuung und Gesamtbericht sind häufig nicht öffentlich.Primär- und Fachquellen im Datensatz
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
- Handbuch zum Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung — Version 5.5Europäische Kommission — Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel
- Borderline productsCommission européenne — DG GROW
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
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