KLARER RAT
Raue oder fahle Haut glätten, ohne zu stark zu peelen
Die Auswahl anhand klarer Prüfpunkte eingrenzen: sichtbare Oberflächenveränderung, Wirkstoffhäufung, Häufigkeit, Reizung und Erholungszeit.
- Quellen
- 4
- Eigener Test
- nicht durchgeführt
- Stand
- 26.08.2026
Nur ein Peeling verwenden und mit niedriger Frequenz starten
Mechanische und chemische Peelings nicht stapeln. Ein Produkt zunächst einmal wöchentlich einsetzen, Reaktion über mehrere Tage beobachten und bei Brennen, Schuppung oder anhaltender Rötung pausieren.
Darauf stützt sich unsere Linie.
01
Langsamer Einstieg verzögert sichtbare Effekte, senkt aber das Risiko, Rauheit durch kumulative Reizung noch zu verstärken.
Gegenfälle und Grenzen.
- 01Brennen oder Rötung sind kein Leistungsnachweis für ein Peeling.
Nicht behauptet.
- Genaue Konzentrationen, Herkunft und Qualität der Rohstoffe, Reformulierungshistorie und die Synchronisierung der Online-INCI fehlen häufig.
- Wir nennen keinen Produkttest, keine Rangfolge und keine gemessene Wirkung, solange dafür kein eigenes datiertes Protokoll vorliegt.
Zum Nachlesen.
- 01Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex · 2026-05-01
- 02Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex · 2013-07-10
- 03Cosmetic ingredient database (CosIng)Commission européenne · consulté le 2026-08-19
- 04SCCS Notes of Guidance for the testing of cosmetic ingredients and their safety evaluation — 12th revisionScientific Committee on Consumer Safety (SCCS) · 2023-12-22
BELEGSPUR
Was die Quellen tragen — und was die Redaktion entscheidet.
Die verlinkten Quellen stützen Produktstatus, Kennzeichnung oder fachliche Grenzen. Sie beweisen keinen redaktionellen Sieger und ersetzen keinen eigenen Test.
Nur ein Peeling verwenden und mit niedriger Frequenz starten
Ein begründeter Handlungsrat; keine von der Quelle gemessene Produktleistung.Brennen oder Rötung sind kein Leistungsnachweis für ein Peeling.
Genaue Konzentrationen, Herkunft und Qualität der Rohstoffe, Reformulierungshistorie und die Synchronisierung der Online-INCI fehlen häufig.Primär- und Fachquellen im Datensatz
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel — konsolidierter TextEuropäisches Parlament und Rat / EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen bei kosmetischen MittelnEuropäische Kommission / EUR-Lex
- Cosmetic ingredient database (CosIng)Commission européenne
- SCCS Notes of Guidance for the testing of cosmetic ingredients and their safety evaluation — 12th revisionScientific Committee on Consumer Safety (SCCS)
Welche Angaben oder Prüfbedingungen noch nötig sind
An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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An der aktuellen deutschen Produktversion dokumentieren; fehlende oder nicht vergleichbare Angaben bleiben sichtbar offen.
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Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
Bedingungen, Datum, Material und Ergebnis müssen vor jeder eigenen Beobachtung festgelegt und nachvollziehbar aufbewahrt werden.
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